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Zur Vermeidung von Rutschungen müssen die Böschungen von Sand- , Kies- und Tongruben sowie im Braunkohlenbergbau ausreichend standsicher angelegt werden. Angrenzende Verkehrswege und Gebäude dürfen nicht durch Rutschungen oder unzulässige Baugrundverformungen geschädigt werden. Natürliche Hänge müssen gegen Steinschlag und Felssturz gesichert werden. Der GD NRW prüft und begutachtet die Standsicherheit.
Deponien müssen standsicher und dicht sein – ansonsten können Schadstoffe Mensch und Umwelt gefährden. Ob ein Deponiestandort geeignet ist, hängt entscheidend von der Art, Mächtigkeit und Wasserdurchlässigkeit der natürlich anstehenden Gesteine ab. Die Eigenschaften des Untergrundes müssen untersucht und aus geotechnischer Sicht bewertet werden.
In jedem Fall ist sicherzustellen, dass Deponat oder Sickerwasser nicht mit der Umgebung in Kontakt kommen. Dazu werden Deponien sowohl mit einer Oberflächenabdichtung als auch mit einer Basisabdichtung hoher Qualität mit besonders nachzuweisenden geotechnischen Eigenschaften erstellt. Zum Nachweis der Standsicherheit und zum Setzungsverhalten der Deponie werden geotechnische Berechnungen durchgeführt.
Der GD NRW berät die Genehmigungsbehörden und prüft derartige Nachweise.
Zur Überwachung der Standsicherheit und des Verformungsverhaltens von Böschungen, Hängen und setzungsempfindlichen Bauwerken, wie z.B. Dämmen und Deponien werden geotechnische Messungen durchgeführt. Mit speziellen Neigungsmesssonden (Inklinometer) werden die horizontalen oder vertikalen Verformungen im Untergrund gemessen. Die Prognosen über die eintretenden Verformungen können so überprüft werden. Nach einer Bewertung der Messergebnisse kann dann entschieden werden, ob weitere Maßnahmen zur Beobachtung erforderlich werden, oder ob eventuell Sicherungs- oder Sanierungsmaßnahmen getroffen werden müssen.
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