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Thermalquelle und Mineralwasser-Flaschen

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Mineral- und Heilwasser – gesund und heilend

Nordrhein-Westfalen ist reich an Mineral- und Heilwässern. Dies ist ein Spiegel seiner geologischen Vielfalt. In NRW gibt es 6 Mineralwasser-Provinzen. Sie sind nach geologischen und hydrogeologischen Kriterien abgrenzbar in das Münsterland, Ostwestfalen-Lippe, das Ruhrgebiet, die Niederrheinische Bucht sowie das rechts- und linksrheinische Schiefergebirge. Spitzenreiter ist das Weser- und Osnabrücker Bergland mit gut 30 Mineral- und 70 Heilwässern. Mehr als 100 Mineralwässer gibt es allein in NRW. Zum Vergleich: In ganz Deutschland sind es etwa 500.

Bis aus Regen wertvolles Mineral- oder Heilwasser entsteht, muss das Niederschlagswasser über Jahrzehnte oder sogar Jahrhunderte durch verschiedene Gesteinsschichten sickern. Auf seinem langen Weg wird es gereinigt sowie mit Mineralstoffen und Spurenelementen angereichert. So entstehen hochwertige Naturprodukte – mal reich an Calcium, Magnesium oder Fluor, mal mit natürlicher Kohlensäure, mal temperiert.

Mineralwasser – für jeden Geschmack

Prickelnd, neutral oder geschmackvoll – Mineralwasser ist ein Lebensmittel. Das Besondere: Es ist das einzige Lebensmittel in Deutschland, das amtlich anerkannt werden muss. Die rechtlichen Vorgaben sind in der Mineral- und Tafelwasserverordnung geregelt.

Der Fachbereich Hydrogeologie im Geologischen Dienst Nordrhein-Westfalens wird bei Anerkennungsverfahren durch die hier federführenden Gesundheitsbehörden beteiligt. Seine Fachkompetenz wird zudem regelmäßig im Fachbeirat der Stiftung Warentest (Berlin) im Rahmen von Mineralwassertests gefragt.

„Natürliches Mineralwasser“ bedeutet: Dieses Wasser erfüllt die strengen Anforderungen in geologischer, chemischer und mikrobiologischer Hinsicht.
Das heißt, es

  • stammt aus einem unterirdischen Wasservorkommen, das vor Verunreinigungen geschützt ist.
  • ist von Natur aus rein.
  • besitzt eine beständige Mineralisation im Rahmen natürlicher Schwankungen.
  • enthält keine gesundheitsschädlichen Inhaltsstoffe.

Mineralwasser darf in seiner natürlichen Beschaffenheit nicht verändert werden. Nur der Zusatz von Kohlensäure ist erlaubt. Ausnahmen gelten auch für den Entzug von Kohlensäure, Eisen und Schwefel. Um seine Qualität zu wahren, wird es am Quellort abgefüllt.

In NRW stammen die Mineralwässer aus unterschiedlichen Tiefen. Es gibt Brunnen, die oberflächennah aus wenigen Zehnermetern Tiefe fördern. Andere fördern das Mineralwasser aus Tiefen von mehreren hundert Metern. Das Erkunden, Erschließen, Fördern und Erhalten von Mineralwasservorkommen setzt sehr gute Kenntnisse der geologischen und hydrogeologischen Gegebenheiten voraus. Hierbei unterstützt der Geologische Dienst NRW.

Schutzgebiete für Mineralwässer gibt es nicht und wird es nicht geben. Denn die zwingende Herkunft aus einem vor Verunreinigung geschützten Wasservorkommen erübrigt an sich ihre Ausweisung. Mit der steigenden Zahl von Bohrungen, zum Beispiel zur Erschließung oberflächennaher Erdwärme, kann das Gefährdungspotenzial für Grundwassergewinnungen und somit auch für Mineralwassergewinnungen zunehmen.

Es ist darauf zu achten, dass Bohrungen

  • den Mineralwasser-Entnahmehorizont nicht verunreinigen. Dann wäre die natürliche Reinheit nicht mehr gewährleistet. Eine Aufbereitung ist nicht erlaubt, weil Zusatz und Entzug von Stoffen nicht zulässig sind.
  • die gewinnbare Entnahmemenge nicht zeitweilig oder dauerhaft durch Druckveränderungen herabsetzen.
  • keine hydraulischen Verbindungen zwischen getrennten Grundwasserstockwerken herstellen.

Bei den wasserrechtlichen Genehmigungsverfahren, unter anderem für Erdwärmebohrungen, beziehen die Wasserbehörden die Stellungnahme des GD NRW ein. Wir prüfen aus hydrogeologischer Sicht, ob Grundwasser gefährdet werden könnte, und geben Empfehlungen zur Vermeidung nachteiliger Einflüsse.

Heilwasser – Arznei aus der Tiefe

Heilwasser muss staatlich anerkannt werden und strenge Kriterien erfüllen. Die Anerkennungsverfahren werden durch die Gesundheitsbehörden geführt. Hierbei wird der Geologischen Dienst NRW regelmäßig als Fachbehörde beteiligt. Der Geologische Dienst NRW ist außerdem Mitglied im Landesfachbeirat für Kurorte, Erholungsorte und Heilquellen im Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW.

Heilwasser

  • ist hygienisch-bakteriologisch einwandfrei.
  • weist einen Mineralgehalt von mindestens 1 000 mg/l auf oder der Gehalt eines Spurenelementes überschreitet einen bestimmten Mindestwert. Beispiel: Eine schwefel- bzw. fluoridhaltige Heilquelle hat mehr als 1 mg Sulfidschwefel oder Fluorid je Liter.
  • muss als Thermalquelle am Ort der Anwendung eine Wassertemperatur von mehr als 20 °C haben.

Ein Säuerling ist ein Heilwasser mit mindestens 1 000 mg Kohlenstoffdioxid je Liter. Solequellen besitzen mindestens 14 g Kochsalz je Liter.

Große Tiefe – große Schutzfläche

Zum qualitativen und quantitativen Schutz von Heilquellen können Heilquellenschutzgebiete ausgewiesen werden. Auch hierbei berät der Geologische Dienst NRW die ausweisende Wasserbehörde. Heilquellenschutzgebiete vermeiden Schadstoffeinträge insbesondere aus oberflächennahen Grundwasserleitern in Heilwasserhorizonte und schützen ihre Ergiebigkeit. Entstammen Heilquellen tiefen Zirkulationssystemen, können die Schutzgebiete große Flächen umfassen – wie zum Beispiel in Bad Driburg, Bad Lippspringe, Bad Oeynhausen und Bad Salzuflen. Kommt es zu nachteiligen Einträgen in das Heilwasser, kann dieses seine Anerkennung verlieren – und der Kurort unter Umständen seine Prädikatisierung als „Bad“.

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