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Verkehrswege zu Land, Wasser oder auf der Schiene, Flugplätze, Deponien, Fernleitungen – alle überörtlich bedeutsamen oder großen Bauvorhaben haben weitreichende Konsequenzen. Deshalb müssen ihre positiven wie negativen Auswirkungen sorgsam geprüft werden. Zwischen den öffentlichen, wirtschaftlichen und privaten Belangen ist abzuwägen und ein Interessenausgleich zu erarbeiten. Dabei sind die vorgegebenen Ziele und Anforderungen der Raumordnung und der Landesplanung einzuhalten.
Im Vorfeld bestimmter Vorhaben kann eine grundsätzliche Prüfung durch ein Raumordnungsverfahren erfolgen. Den Abschluss des Raumordnungsverfahrens bildet eine raumordnerische Beurteilung des geplanten Projektes. Dabei wird die Variante mit der geringsten Beeinträchtigung für Mensch und Umwelt benannt. Rechte lassen sich aus dem Ergebnis des Raumordnungsverfahrens nicht ableiten; allerdings ist es Grundlage für das sich anschließende Planfeststellungsverfahren. Das Planfeststellungsverfahren ist das eigentliche Genehmigungsverfahren, an dessen Ende der rechtsverbindliche Planfeststellungsbeschluss steht. Bei beiden Verfahren werden Umweltverträglichkeitsprüfungen durchgeführt.
Der GD NRW ist als Träger öffentlicher Belange eingebunden. Große Bauvorhaben können nur dann standsicher und umweltverträglich geplant und umgesetzt werden, wenn die geologischen und bodenkundlichen Verhältnisse vor Ort bekannt sind und berücksichtigt werden.
Wie standsicher ist der Untergrund? Gibt es Gefährdungen durch Erdbeben, Erdrutsche oder Erdfälle? Gefährdet das Vorhaben die Ressourcen Boden, Grundwasser oder Rohstoffe?
Wir prüfen die geowissenschaftlichen Belange und erarbeiten Lösungsvorschläge. Es gibt mehrere Planungsvarianten? Wir helfen, indem wir die benötigten Informationen und Daten zum Untergrund liefern. Bei Anhörungs- und Erörterungsterminen leistet der GD NRW sachgerechte Beiträge zum notwendigen Interessenausgleich.
Unsere differenzierten Karten sind verlässliche Planungs- und Entscheidungsgrundlagen zu den Themen:© Geologischer Dienst Nordrhein-Westfalen Landesbetrieb