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Diabassteinbruch bei Winterberg

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Abbau oberflächennaher Rohstoffe

Kies und Sand für den Hoch- und Tiefbau, Ton für Keramik, Kalkstein für die Industrie und Landwirtschaft, Braunkohle zur Stromerzeugung – NRW verfügt über unterschiedliche oberflächennahe Rohstoffvorkommen. Der Abbau dieser Ressourcen bis hin zur Wiedereingliederung der Flächen in Landschaft und Natur nach Abbauende unterliegt der behördlichen Genehmigung.

Unsere aussagekräftigen Karten zu Rohstoffen, Geologie, Grundwasser und Boden liefern fundierte Informationen für die Planung und die Genehmigung.

Als geowissenschaftliche Facheinrichtung und Träger öffentlicher Belange berät der GD NRW die Planungs- und Genehmigungsbehörden – also Kreise, kreisfreie Städte und Bezirksregierungen. Der GD NRW nimmt Stellung zu Abgrabungsanträgen, gibt Anregungen und nützliche Hinweise, äußert gegebenenfalls auch Bedenken; er schlägt Nebenbestimmungen vor und zeigt Alternativen zu Planvorhaben auf.

Der GD NRW prüft, ob

  • die Antragsunterlagen vollständig und plausibel sind, soweit sie den Untergrund betreffen.
  • das Schutzgut Grundwasser beeinträchtigt wird.
    Bei Nassabgrabungen dürfen keine Schadstoffen ins Grundwasser eindringen.
    Wird das Grundwasser abgesenkt, ist zu verhindern, dass Wasserqualität und -mengen privater und öffentlicher Brunnen beeinträchtigt werden.
  • dem Bodenschutz ausreichend Rechnung getragen wird.
    Für die Rohstoffgewinnung wird der Boden abgetragen und geht oft unwiederbringlich verloren. Dieser Verlust muss gemäß den gesetzlichen Vorgaben ausgeglichen werden. Hierzu und zur Verwendung des Bodens bei der Rekultivierung nach Abbauende macht der GD NRW Vorschläge.
  • von dem Vorhaben eine Gefahr für die öffentliche Sicherheit ausgeht.
    Sand- und Kiesgruben, Steinbrüche und Tagebaue müssen einen ausreichenden Sicherheitsabstand zu Wegen und Siedlungen einhalten. Böschungen und Steinbruchwände müssen standfest angelegt werden, damit es zu keinen Abbrüchen und Rutschungen kommt.

Weniger Fläche verbrauchen

Die Vorräte unserer Rohstoffe sind begrenzt. Daher muss der Abbau ressourcenschonend erfolgen. Wir setzen uns deshalb für den vollständigen Abbau einer Lagerstätte ein. Dies liegt im gesellschaftlichen Interesse, weil es den Flächenverbrauch sowie Eingriffe in Natur und Umwelt an anderer Stelle reduziert.

Nach Abbauende ist die Fläche wieder in Landschaft und Natur zu integrieren und sinnvoll zu nutzen, sei es wie ursprünglich oder als Sukzessionsfläche für den Naturschutz. Gegebenenfalls schlagen wir den Erhalt als Geotop vor und unterstützen die Planung beratend.

Infomaterial zu Landes- und Regionalplanung

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