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Wenn Sie prüfen möchten, ob Ihre Bohrdaten von der Allgemeinverfügung für das Standortauswahlverfahren betroffen sind, haben Sie folgende Möglichkeiten, dies abzufragen:
Starten Sie das Internetportal Bohrungen in NRW und lokalisieren Sie die möglicherweise betroffene örtliche Gegebenheit über die Suche im Adressfeld. Die Karte wird einen vergrößerten Kartenausschnitt Ihres lokalisierten Gebietes anzeigen. Nun werden die vorhandenen Bohrungen mit roten und/oder grünen Punkten angezeigt. Um festzustellen, ob Ihre Bohrung durch die Allgemeinverfügung erfasst ist, können Sie über die Kartenwerkzeuge i-Button oder Auswahlrahmen die konkrete Bohrungsnummer ermitteln, zum Beispiel DABO_316003.
Gleichen Sie die Bohrungsnummer mit den Tabellen der Allgemeinverfügung ab, am besten über die Suchfunktion.
Ist die Gemarkung oder der Bohrungsname bekannt, kann es zielführend sein, die Bohrung zuerst in den Tabellen der Allgemeinverfügung zu suchen.
Weitere Informationen zur Bohrung können Sie über das Internetportal Bohrungen in NRW durch Eingabe der Bohrungsnummer in das Adressfeld schnell abrufen.
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